ab Fabrik
wird im gleichen Sinn wie „ab Werk“ oder „ab Lager“ verwendet. Alle Begriffe besagen, dass sich der Verkäufer verpflichtet, die Ware verpackt zu einem bestimmten zugesagten Termin an einer üblichen Stelle des Herstellers, beispielsweise Verladerampe, zur Verfügung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, zum vereinbarten Termin die Ware abzunehmen, zu bezahlen und ab Abnahme die Kosten des Transportes und der Warensicherung zu tragen. Bis zur Abholung trägt der Lieferant die Kosten.  
 
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