Außenstände

oder Debitoren sind die gesamten Forderungen, die ein Unternehmen gegenüber seinen Kunden auf Grund von Waren-Lieferungen und  Dienstleistungen geltend machen kann. Damit die Summe der Außenstände nicht zu groß wird, ist es notwendig, möglichst Barzahlung bei Lieferung zu vereinbaren. Jede Rechnung muss einen exakten Zahltermin enthalten. Mit Hilfe des Mahnwesens muss eine regelmäßige Kontrolle der Außenstände gewährleistet werden.

Wenn ein Kunde am Fälligkeitstag der Rechnung in Zahlungsverzug geraten ist, muss er unverzüglich schriftlich gemahnt werden. In größeren Firmen besteht zu diesem Zweck eine Mahnabteilung, die sich ausschließlich um die Einbringung der Außenstände bemüht. Es gibt aber auch Dienstleister, die das Inkasso entgeltlich übernehmen.

Wie lange es im Durchschnitt jeweils dauert, bis die Kunden ihre Rechnungen bezahlt haben, kann mit Hilfe der Kennzahl „Kundenkreditdauer“ überwacht werden. Sie wird mit der Formel errechnet:

durchschnittlicher Debitorenbestand in EUR geteilt durch den Kreditumsatz der Periode in EUR mal 360 (Tage) gleich Kundenkreditdauer.

Außenstände sind in der Bilanz im Umlaufvermögen mit ihrem Nennwert auszuweisen; es sei denn, sie sind zweifelhaft oder uneinbringlich. Sie dürfen nicht mit Schulden saldiert werden.

Bei zweifelhaften (dubiosen) Forderungen ist es ungewiss, ob sie herein geholt werden können. Sie sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert auszuweisen. Uneinbringliche Forderungen sind solche, die als verloren gelten. Sie sind auszubuchen und mit einem Erinnerungswert in der Bilanz anzusetzen.

 
 
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