Ausfuhr

oder Export ist der Verkauf von Waren und Dienstleistungen ins Ausland. Die Ausfuhr kann vorgenommen werden, indem inländische  Betriebe sich direkt an ausländische Abnehmer wenden. Bei indirekter Vornahme schalten die inländischen Betriebe einen auf die Ausfuhr spezialisierten Betrieb (Exporteur) ein, siehe auch Außenhandel.

Im Einzelhandel hat die Ausfuhr eine geringere Bedeutung als die Einfuhr (Import). Grund dafür ist, dass die Kunden des Einzelhandels normalerweise aus dem Inland stammen.

Von einer besonderen Form der Ausfuhr ist der Einzelhandel dennoch betroffen; und zwar dann, wenn ausländische Kunden (Touristen) aus Nicht-EU-Ländern im Inland gekaufte Ware exportieren. Diese nichtkommerzielle Ausfuhr wird auch als Export über den Ladentisch bezeichnet. Ein solcher Export kann auch auf dem Versandweg geschehen. Dabei spielt für den Einzelhandel weniger die Tatsache der Ausfuhr selbst eine Rolle, als die damit verbundenen steuerlichen Bedingungen. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten im Inland kaufende ausländische Kunden bei der Ausfuhr ihres Kaufs die im Inland im Preis enthaltene Umsatzsteuer zurück. Dies ist für manchen Einzelhändler in stark von Touristen besuchten Gegenden ein zusätzliches Werbeargument.

Gleichwohl erhöht sich dadurch der bürokratische Aufwand beim Einzelhändler. Er kassiert zunächst den vollen Kaufpreis einschließlich Umsatzsteuer und erstattet diese Steuer erst dann, wenn der Kunde die Ausfuhr der Ware durch Stempel der Zollstelle nachweisen kann. Zur Vermeidung des damit zusammenhängenden organisatorischen Aufwands kann sich der Einzelhändler spezieller Serviceunternehmen bedienen, die die bürokratische Abwicklung der Erstattung übernehmen. Die Kosten dafür trägt normalerweise der Käufer der Ware.

 
 
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