Ausbildungszeit

wird in der Ausbildungsordnung geregelt. Danach soll sie nicht mehr als drei Jahre, aber auch nicht weniger als zwei Jahre betragen. Sie ist Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages.

Im Einzelhandel dauert die Ausbildung zum Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel 3 Jahre. Die im Ausbildungsberufsbild vorgeschriebene Ausbildungszeit kann unter Umständen um ein halbes Jahr verkürzt werden, wenn der Auszubildende die Fachoberschulreife in der 10. Klasse der Hauptschule, in der Realschule oder in einer 10. Klasse des Gymnasiums erworben hat. Die Ausbildungszeit kann um ein volles Jahr verkürzt werden, wenn der Auszubildende die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife besitzt oder die zweijährige Höhere Handelsschule besucht hat. Gemäß der Anrechnungsverordnung muss auf ein Ausbildungsjahr verzichtet werden, wenn der Auszubildende an einer Berufsfachschule die Fachhochschulreife erworben bzw. die Berufsgrundschule besucht hat.

 
 
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