Ausbildender
ist derjenige, der einen anderen zur Berufsausbildung einstellt, also das Einzelhandelsunternehmen, das einen Auszubildenden anstellt. Vom Ausbildenden ist derjenige zu unterscheiden, der die Ausbildung durchführt. Das kann der Ausbildende, wie in kleineren Betrieben üblich, selbst oder ein von ihm beauftragter Ausbilder, beispielsweise ein anderer Angestellter, sein.  
 
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