Aufwand

oder Aufwendungen ist betriebswirtschaftlich gesehen der produktive Verbrauch von Gütern im Betrieb, bezogen auf eine Abrechnungsperiode. Die Aufwendungen werden in der Erfolgsrechnung eines Betriebes dem Ertrag gegenübergestellt.

Zum Verbrauch von Gütern gehört nicht nur der betriebliche Werteverzehr von Sachgütern, sondern auch der von Arbeits- und Dienstleistungen, von Rechten und Nominalgütern wie beispielsweise Forderungsausfälle oder Kassenverluste. Wesentlich ist, dass Ausgaben entstanden sind. Das heißt, ohne Ausgaben kein Aufwand. Die nicht entlohnte Arbeitsleistung des  Unternehmers führt daher nicht zu Aufwand.

Aufwendungen dürfen nicht mit Kosten oder Ausgaben gleichgesetzt werden. Denn anders als die Kosten, die nur für die Erstellung der unmittelbaren betrieblichen Leistung entstehen und direkt zurechenbar sind, gibt es betriebsfremde und neutrale Aufwendungen.

Betriebsfremde Aufwendungen sind solche Aufwendungen, die nicht in direktem Zusammenhang mit den betrieblichen Zielen stehen. Dazu zählt man beispielsweise Spenden. Neutrale oder außerordentliche Aufwendungen liegen vor, wenn sie einer bestimmten Abrechnungsperiode nicht zugerechnet werden können wie beispielsweise Gründungskosten, oder der Güterverbrauch buchhalterisch höher liegt als kostenrechnungsmäßig notwendig. Das ist beispielsweise bei Sonderabschreibungen der Fall. Solche Aufwendungen werden durch die Abgrenzung aus der Kostenrechnung eines Betriebes ausgeschieden.

 
 
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