| Arbeitszeit | |
ist die Zeit, für die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber auf Grund des Arbeitsvertrages seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen muss. Die Arbeitszeit soll grundsätzlich einen gesundheitlich vernünftigen Ausgleich in der Dauer der Freizeit, die ihr auf der anderen Seite entgegensteht, finden. Der Kampf um die Dauer der Arbeitszeit spielte in den Arbeiterbewegungen aller Industriestaaten eine ähnlich wichtige Rolle wie der Kampf um die Löhne. Das Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994 regelt die maximale Arbeitszeit, darüber hinaus die Arbeitszeitordnung und auch tarifliche Bestimmungen und Betriebsvereinbarungen. Die Arbeitszeit kann auch in Teilen und täglich variierend geleistet werden, siehe hierzu Teilzeitarbeit, gleitende Arbeitszeit. In zahlreichen anderen Gesetzen sind Schutzvorschriften enthalten, die die Arbeitszeit begrenzen, so beispielsweise das Ladenschlussgesetz, das Mutterschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetz. |
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