Arbeitslosenversicherung

ist eine Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit. Alle vollbeschäftigten Arbeiter und Angestellten, auch Auszubildende, sind ohne Rücksicht auf die Höhe des Jahresverdienstes versicherungspflichtig. Ausgenommen sind geringfügig Beschäftigte.

Bundeseinheitlicher Träger ist die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg, früher Bundesanstalt für Arbeit. Ihre Aufgabe besteht nicht nur in der Hilfe bei Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe – siehe hierzu Arbeitslosigkeit), sondern auch in der Berufsberatung und Arbeitsförderung.

Die BA finanziert sich durch Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im Rahmen der Defizithaftung schießt auch der Bund Steuermittel zu. Die Beitragsbemessungsgrenze ist keine Befreiungsgrenze. Die Beitragspflicht wie auch der Leistungsanspruch bleiben bei höheren Verdiensten bestehen. Eine Befreiung ist nicht möglich.

 
 
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