Arbeitskleidung
dient verschiedenen Zwecken: 1. als Arbeitsschutzkleidung wie beispielsweise feuersichere, säurefeste oder wasserdichte Schutzanzüge, Kittel, Schürzen, Stiefel oder Handschuhe, 2. als Kleidung zum Zwecke der Werbung und 3. als Kleidung zur Repräsentation. Sie hat eine gewisse Sozial- und Vorbildfunktion im Sinne der Corporate Identity und ist, sofern vom Arbeitgeber gestellt, als geldwerter Vorteil steuerlich und sozialbeitragsmäßig zu berücksichtigen. Vom Arbeitgeber gestellte Arbeitsschutzkleidung ist für den Arbeitnehmer lohnsteuerfrei und für den Arbeitgeber abzugsfähige Betriebsausgabe.  
 
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