| Arbeitsgericht | |
Es entscheidet als Teil der Gerichtsbarkeit Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsrecht. Neben den Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind dies insbesondere Fragen des Betriebsverfassungs- und des Arbeitskampfrechts. Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. Die erste Instanz bilden die Arbeitsgerichte. Berufungen gegen ihre Urteile gehen an die Landesarbeitsgerichte. Revisionen dagegen werden bei der dritten und höchsten Instanz, dem Bundesarbeitsgericht in Kassel, eingelegt. |
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