Arbeitnehmer

sind Arbeiter, Angestellte und Auszubildende. Sie stellen gegen Arbeitsentgelt ihre Arbeitskraft zur Verfügung und sind wirtschaftlich unselbstständig.

Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf Lohn- oder Gehaltszahlung, Gleichbehandlung und Fürsorge durch den Arbeitgeber. Zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehören die Arbeitsleistung und die Befolgung der Anordnungen des Arbeitgebers.

Außerdem ist der Arbeitnehmer zur Wahrung der Betriebsinteressen verpflichtet (Treuepflicht). Das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers unterliegt der Steuerpflicht. Er muss deshalb ggf. bei der zuständigen Gemeinde eine Lohnsteuerkarte beantragen und dem Arbeitgeber vorlegen. Außerdem muss er nach gesetzlichen Vorschriften Teile seines Lohnes als Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen.

Zur Wahrung ihrer Interessen können sich die Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis in Gewerkschaften zusammenschließen.

 
 
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