Arbeitgeber

sind Personen oder Gesellschaften, die selbstständig sind. Man spricht hier auch von Unternehmern. Sie müssen mindestens eine Person gegen Arbeitsentgelt beschäftigen. Der Arbeitgeber ist gegenüber dem Arbeitnehmer weisungsberechtigt, auch hat er eine Fürsorgepflicht.

Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehören die Auszahlung des vereinbarten Lohnes bzw. Gehaltes, die ordnungsmäßige Errechnung und Abführung der Lohnsteuer an das Finanzamt bzw. der Versicherungsbeiträge an die Sozialversicherung, die Rückgabe der  Lohnsteuerkarte am Jahresende oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Ausstellung eines Zeugnisses.

Die Arbeitgeber sind teilweise in Arbeitgeberverbänden zusammengeschlossen.

 
 
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