| Apotheken | |
sind Einzelhandelsunternehmen, die unter strengen gesetzlichen Auflagen befugt sind, Arzneimittel zu verkaufen. Wer eine Apotheke leiten will, ob nun als Eigentümer, Pächter oder Verwalter, benötigt dafür die Erlaubnis des zuständigen Gesundheitsamtes, so geregelt im Gesetz über das Apothekenwesen in der Fassung vom 15.10.1980 mit späteren Änderungen. Die Erlaubnis ist personenbezogen und beschränkt sich nur auf approbierte Apotheker und die in einer Erlaubnisurkunde bezeichneten Räume. Diese müssen auch bestimmten gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Apotheken durften bis Ende des Jahres 2003 nur als Einbetriebsunternehmen geführt werden und auch keinen Versandhandel mit dem apothekenpflichtigen Sortiment führen. Mit der Gesundheitsreform, die mit Beginn des Jahres 2004 in Kraft getreten ist, dürfen Apotheken auch filialisieren – bis zu drei Filialen neben der Hauptapotheke – und ebenso Versandhandel betreiben; ferner die sog. OTC-Präparate frei kalkulieren, was vorher nicht möglich war. Das Arzneimittelsortiment wird in vier Gruppen aufgeteilt:
Die freiverkäuflichen und apothekenpflichtigen Arzneimittel bezeichnet man als OTC-Präparate (Over The Counter). Sie dienen der Selbstmedikation. |
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