| Anschaffungskosten | |
sind die Aufwendungen (Aufwand) des Erwerbers für ein Wirtschaftsgut des Anlage- oder Umlaufvermögens, um es für den Betrieb in geeigneter Form zu beschaffen. Neben dem eigentlichen Kaufpreis gehören dazu Frachten, Rollgelder und die etwaigen Aufstellungs- oder Montagekosten. Nicht zu den Anschaffungskosten gehört die Vorsteuer. Die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes, auch als Einstandswert bezeichnet, bilden die Obergrenze für den Bilanz-Ansatz und die Grundlage für die Abschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. |
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