| Anlagevermögen | |
| das sind Vermögensgegenstände, die dem Betrieb dauerhaft dienen. Unter Bewertungsaspekten unterscheidet das Steuerrecht in abnutzbare und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter (Grund und Boden). Immaterielle Wirtschaftsgüter wie beispielsweise der Firmenwert dürfen nur dann aktiviert und abgeschrieben werden, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Diese Vermögenswerte werden in der Bilanz unter Aktiva aufgeführt. | |
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