Anfechtung einer Willenserklärung

bedeutet, dass ein Vertrag unwirksam gemacht werden soll. Dies kann wegen Irrtum, arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung geschehen. Eine erfolgreiche Anfechtung einer Willenserklärung bewirkt die Nichtigkeit des Vertrages.

Einem Einzelhändler wird beispielsweise ein Posten echter Wildledertaschen, das Stück zu 8 EUR, angeboten. Er nimmt dieses Angebot an, stellt aber bei der Lieferung fest, dass das Leder nicht echt ist, obwohl er aber die Taschen als echt gekauft hatte. Folglich kann er die Willenserklärung (Angebotsannahme) rückwirkend unwirksam machen, da hier eine arglistige Täuschung vorliegt.

 
 
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