| Anderkonto | |
| ist ein Treuhandkonto, das nur von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen (Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Patentanwälte) eröffnet werden darf. Auf dieses Konto werden Gelder eingezahlt, die ausschließlich für einen Dritten bestimmt sind. Bekanntes Beispiel: Zahlungen für einen Hauskauf werden über ein Notar-Anderkonto abgewickelt. Gläubiger des Kontoinhabers oder die Bank haben keinen Zugriff auf das Anderkonto. | |
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