Altersteilzeit
ermöglicht älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente. Die Bundesanstalt für Arbeit fördert nach dem Altersteilzeitgesetz Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit ab dem 55. Lebensjahr bis spätestens 31.12.2009 vermindern, damit ein sonst arbeitsloser Arbeitnehmer eingestellt werden kann. Das setzt voraus, dass eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder tarifvertraglich getroffen ist oder aber eine Betriebsvereinbarung besteht. Die Altersteilzeit muss sich zumindest auf die Zeit erstrecken, bis eine Altersrente beansprucht werden kann. Außerdem muss der Arbeitnehmer seine bisherige wöchentliche Arbeitszeit auf die Hälfte verringern.  
 
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