Altbatterien
müssen auf Grund der Batterieverordnung (BattV) vom 27.3.1998 gesammelt und entsorgt werden. Die BattV basiert auf dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz; siehe auch Kreislaufwirtschaft.  
 
© 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS  
Fenster schließen
 
Artikel drucken