| (ADSp) sind vorformulierte unverbindliche Bedingungen, die zur Anwendung ab dem 1. Juli 1998 vom Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels, Bundesverband Spedition und Logistik, des Deutschen Industrie- und Handelstages und vom Hauptverband des Deutschen Einzelhandels empfohlen werden. Sie gelten für Verkehrsverträge mit allen Arten von Tätigkeiten, die üblicherweise zum Geschäft des Speditionsgewerbes gehören. Es bleibt den Vertragsparteien unbenommen, im Einzelfall abweichende Vereinbarungen zu treffen. |
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