| Aktion | |
ist der Inhaber von Aktien einer Aktiengesellschaft. Ein Aktionär hat sowohl Rechte als auch Pflichten. Zu seinen Rechten zählen unter anderem der Anspruch auf Dividende, das Recht auf Teilnahme und Stimmrecht in der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft und das Recht auf Erlöse im Falle der Liquidation. Den Rechten steht die Pflicht zur vollen Einzahlung des Nennbetrages oder des ggf. höheren Ausgabebetrages gegenüber. Das Besondere an der Stellung des Aktionärs ist, dass er nicht mit seinem Privatvermögen für die Schulden der Aktiengesellschaft haftet, sondern nur bis zur Höhe seiner Kapitaleinlage. |
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