| Aktiengesellschaft | |
(AG) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die ihr kraft Aktiengesetz verliehen wird. Man bezeichnet eine AG auch als juristische Person. Es gibt hier keine natürliche Person wie bei einem Einzelunternehmen oder einer oHG, die persönlich haftet. Die AG haftet den Gläubigern allein mit dem Gesellschaftsvermögen für ihre Verbindlichkeiten. Die Anteilseigner oder Aktionäre sind mit Aktien am Aktienkapital (Nennkapital) beteiligt. Das Nennkapital einer AG wird auch als Grundkapital bezeichnet. Der Vorteil der AG ist die Handelsfähigkeit der Aktien an der Börse, so dass es relativ leicht ist, Anteilseigner an einer AG zu werden und sich auch wieder von seiner Beteiligung zu trennen. Vor allem Großunternehmen sind in der Rechtsform der AG organisiert. Um auch mittelständischen Unternehmen diese Rechtsform zu ermöglichen, wurde 1994 mit der Deregulierung des Aktienrechts die kleine Aktiengesellschaft geschaffen. Kennzeichen der AG sind ihre Organe, die die Geschäftspolitik bestimmen und überwachen. Dabei handelt es sich um den Vorstand, der die Geschäfte führt und die AG nach außen hin vertritt, den Aufsichtsrat, der die Tätigkeit des Vorstandes überwacht und ihm beratend zur Seite steht und die Hauptversammlung. Diese setzt sich aus den Aktionären zusammen, denen der Vorstand, in der Regel jährlich, Rechenschaft gibt und ihnen die Gewinnverteilung zur Entscheidung vorlegt. |
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