Agenturvertrieb

ist ein System, bei dem der Händler Ware im Namen und auf Rechnung des Lieferanten vertreibt. Der Händler wird damit zum  Handelsvertreter. Der Vorteil für den Lieferanten ist das Durchsetzen und das Kontrollieren seiner Verkaufskonzeption, insbesondere die Kontrolle der Preise, so dass das Preisbindungsverbot nach § 14 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht greift. Vorteile für den Händler: keine Kapitalbindung, kein Lagerrisiko, kein Preiskampfrisiko. Nachteil: kein Einfluss auf die Preisgestaltung. Beispiele für den Agenturverkauf: Telefunken-Agenturverkauf, Quelle-Agentur. Das Depot-System ist ähnlich strukturiert.

 
 
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