AfA-Tabellen
sind Übersichten, die die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der beweglichen Wirtschaftsgüter (Mobilien), gegliedert nach Wirtschaftszweigen, enthalten. Sie dienen der Berechnung der Abschreibung im Rahmen der Gewinnermittlung. Die in Außenprüfungen gewonnenen Durchschnittswerte für die Nutzungsdauer der Mobilien sind nicht amtlich vorgeschrieben. Die betrieblichen Ansätze für die Nutzungsdauer werden normalerweise anerkannt, wenn die Werte lt. AfA-Tabelle nicht unterschritten werden. Kommt das im Einzelfall vor, muss der Steuerpflichtige dies überzeugend begründen, wenn er nach unten abweichen will.  
 
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