Abzahlungsgesetz
ist in das Verbraucherkreditgesetz von 1991 übergegangen. Im Rahmen der Schuldrechtsreform sind verschiedene Spezialgesetze in das BGB überführt worden, so das Verbraucherkreditgesetz, das für den Einzelhandel ebenfalls bedeutsame AGB-Gesetz und das Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften.  
 
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