| Abtretung | |
(Zession) ist die vertragliche Übertragung von Forderungen und Rechten vom bisherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger. Abtretungsmöglichkeiten:
Bei der Abtretung muss der Schuldner nicht mitwirken. Ihm braucht die Zession nicht einmal mitgeteilt zu werden. Damit sie wirksam übergeht, muss ein wirksamer Abtretungsvertrag bestehen, die Forderung muss existent, bestimmt und übertragbar (Abtretungsverbot) sein. |
|
|
|
|
| © 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS | |