Abtretung

(Zession) ist die vertragliche Übertragung von Forderungen und Rechten vom bisherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger. Abtretungsmöglichkeiten:

  • Abtretung einer Grundschuld. Praktisch bedeutsam ist die Abtretung einer Grundschuld besonders bei Umschuldungen. Sie erübrigt die Eintragung einer neuen Grundschuld im Grundbuch zu Gunsten des neuen Darlehensgebers (Darlehen).
  • Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus Bausparverträgen oder Lebensversicherungen oder künftigen Lohnansprüchen.

Bei der Abtretung muss der Schuldner nicht mitwirken. Ihm braucht die Zession nicht einmal mitgeteilt zu werden. Damit sie wirksam übergeht, muss ein wirksamer Abtretungsvertrag bestehen, die Forderung muss existent, bestimmt und übertragbar (Abtretungsverbot) sein.

 
 
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