Abschreibung

ist 1. ein Vorgang zur Wertermittlung von Gegenständen des Betriebsvermögens. Diese erfahren im Laufe ihrer Nutzung durch verschiedene Umstände Wertminderungen, die als Kosten zu erfassen sind und die Bilanzansätze der Vermögensgegenstände verringern.

Das Steuerrecht fasst unter Abschreibung die Absetzung für Abnutzung (AfA) oder Substanzverringerung, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, die Sofortabsetzung von geringwertigen Wirtschaftsgütern und Teilwertabschreibungen.

Unter der AfA versteht man die planmäßige Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern auf die Geschäftsjahre der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Denn durch den laufenden Gebrauch treten Wertminderungen bei Gebäuden, Fahrzeugen und Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung ein. Auch das technische Veraltern bedingt Abschreibungen. Gegenstände des Betriebsvermögens sind aber nicht nur materielle, sondern auch immaterielle Wirtschaftsgüter wie ein FirmenwertLizenzen oder Konzessionen, die ebenfalls abgeschrieben werden können.

Selbstständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe abgeschrieben werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht höher als 410 EUR ohne Umsatzsteuer betragen. Gegenstände des Umlaufvermögens, vor allem der Warenbestand und die Forderungen, sind bei Wertminderungen mit dem Teilwert anzusetzen.

Das Steuerrecht kennt die lineare und die degressive Abschreibung. Während der Nutzungsdauer kann der Unternehmer von der degressiven zur linearen Abschreibung wechseln, aber nicht umgekehrt.

Unter der linearen Abschreibung versteht das Steuerrecht die AfA in gleichen Jahresbeträgen, unter der degressiven die AfA in fallenden Jahresbeträgen. Letztere darf bei beweglichen Wirtschaftsgütern als Prozentsatz nicht mehr als das Doppelte der linearen Abschreibung und höchstens 20% betragen.

2. sind Abschreibungen ein Mittel der Eigenfinanzierung. Abschreibungen stellen zwar Kosten, aber keine Ausgaben dar. Verdiente Abschreibungen können daher, wenn sie nicht entnommen werden, zur Eigenfinanzierung beitragen.

 
 
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