| Abschlussprüfung | |
nennt sich der Leistungsnachweis, durch den festgestellt werden soll, ob der Auszubildende während seiner Berufsausbildung die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse erworben hat. In allen anerkannten Ausbildungsberufen sind Abschlussprüfungen durchzuführen. Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Abschlussprüfung der Ausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Einzelhandel besteht aus einem schriftlichen und einem späteren mündlichen Teil. An dem Tag, an dem der Auszubildende die mündliche Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Industrie- und Handelskammer erfolgreich ablegt, endet automatisch das Ausbildungsverhältnis, auch wenn die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Ausbildungszeit dann noch nicht abgelaufen ist. Dem Prüfling ist ein Zeugnis über seine Leistungen auszustellen. Die Zulassung zur Abschlussprüfung erhält nur, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder spätestens in zwei Monaten zurückgelegt haben wird, wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen und das vorgeschriebene Berichtsheft geführt hat sowie das Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Industrie- und Handelskammer über die Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen ist. |
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