Ablage

ist 1. der Raum (häufig nur ein Schrank, der die Ordner aufnimmt), in dem Regale für die Aufbewahrung des Schriftguts stehen, und wo gewöhnlich die Ablagearbeit abgewickelt wird.

2. ist Ablage, auch Registratur genannt, die Abteilung, in der die Einordnung, Verwaltung und Aufbewahrung des Schriftgutes erfolgt. Der gesamte kaufmännische Schriftverkehr unterliegt Aufbewahrungspflichten mit verschiedenen, gesetzlich festgelegten Aufbewahrungsfristen. Zu den aufzubewahrenden Unterlagen gehören beispielsweise Rechnungen und Kontoauszüge.

Alle in das Handelsregister eingetragenen Kaufleute und Gewerbetreibende sind zur Aufbewahrung des kaufmännischen Schriftverkehrs verpflichtet. Die Vereinfachung der Ablage ist mit Hilfe der EDV möglich. Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten der Ablage:

1. numerisch – alle Belege werden fortlaufend nummeriert und nach Nummern abgelegt,
2. chronologisch – die Ablage erfolgt nach dem Datum,
3. alphabetisch – das Alphabet liegt als Ordnungssystem zugrunde.

 
 
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