| Abfindung | |
| ist eine Leistung, die einem Ausscheidenden gewährt wird. Die Abfindung kann ein Sachwert sein, besteht aber meistens in Geldwert. Der Ausscheidende kann der Mitarbeiter eines Unternehmens, der Gesellschafter einer Gesellschaft oder ein Erbe sein.
Die Abfindung hat die Funktion einer Ausgleichsleistung, für die dem Empfänger Rechte abgekauft werden. Eines dieser Rechte kann beispielsweise im Ausgleich für einen Erbanspruch bestehen. |
|
|
|
|
| © 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS | |