Abfindung
ist eine Leistung, die einem Ausscheidenden gewährt wird. Die Abfindung kann ein Sachwert sein, besteht aber meistens in Geldwert. Der Ausscheidende kann der Mitarbeiter eines Unternehmens, der Gesellschafter einer Gesellschaft oder ein Erbe sein.

Die Abfindung hat die Funktion einer Ausgleichsleistung, für die dem Empfänger Rechte abgekauft werden. Eines dieser Rechte kann beispielsweise im Ausgleich für einen Erbanspruch bestehen.

Eine Abfindung bei Gesellschaftern kommt vor, wenn bei deren Ausscheiden ihre nachhaltig positiven Wirkungen auf die Gesellschaft honoriert werden sollen.

Abfindungen kommen ebenfalls bei Auflösung langjähriger Arbeitsverhältnisse vor. Für diese Abfindungen haben Arbeitsgerichte Maßstäbe gesetzt.

Steuerlich sind Arbeitnehmer-Abfindungen bei Verlust des Arbeitsplatzes je nach Alter und Dauer der Betriebszugehörigkeit bis zu 9.000 EUR steuerfrei und für den darüber hinaus gehenden Betrag steuerlich ermäßigt. 

 
 
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