Abfalltrennung
ist nach den Abfallgesetzen, -verordnungen und -satzungen vorzunehmen. Danach sind Abfälle zu trennen zwischen Abfällen zur Beseitigung und Abfälle zur Verwertung. Die Abfälle müssen deklariert und es müssen vorgegebene Entsorgungs- und Verwertungswege eingehalten werden. Für den Handel ist in diesem Zusammenhang vor allem die Verpackungsverordnung von Bedeutung und als Ausfluss dessen der Grüne Punkt.  
 
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