| AO | |
Abkürzung für Abgabenordnung, ist als steuerliches „Grundgesetz“ der allgemeine Teil des Steuerrechts, der für alle anderen Steuergesetze gilt. Die AO soll die Einzelsteuergesetze entlasten und laufende Wiederholungen überflüssig machen. Sie legt die Pflichten der Steuerbürger und steuerzahlenden Institutionen fest, sichert aber auch ihre Rechte gegenüber den Steuerbehörden. |
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