AGB

ist die Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Das sind vorformulierte Bedingungen, die ein Vertragspartner (beispielsweise ein Gewerbebetrieb) den von ihm abgeschlossenen Verträgen mit seinen anderen Vertragspartnern (beispielsweise Kunden) zugrunde legt.

Die Zulässigkeit der AGBs ergibt sich aus der in der Bundesrepublik herrschenden Vertragsfreiheit. Bislang waren sie im AGB-Gesetz vom 9.12.1976 geregelt. Dieses Gesetz wurde jedoch mit dem Gesetz vom 26.11.2001 aufgehoben und im Wesentlichen in die neu gefassten §§ 305 bis 310 BGB mit nur wenigen Änderungen integriert. Die gesetzlichen Regelungen zu den AGBs sollen denjenigen Vertragspartner, der sich den AGBs eines anderen Vertragspartners unterwerfen muss, schützen.

 
 
© 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS  
Fenster schließen
 
Artikel drucken