Leasing
Der englische Begriff „to lease“ bedeutet eher „überlassen“ als „vermieten“, weshalb es beim Begriff Leasing noch immer keinen speziellen, in sich geschlossenen Rechtsrahmen gibt – obschon diese Art der Nutzung durch Überlassung mehr als 40 Jahre auf dem Buckel hat. Eine gesetzliche Definition von Leasing gibt es jedenfalls in Deutschland nicht. Wer es genau wissen will, muss viel Papier durcharbeiten. Denn die Regelungen, die für das Leasing von Bedeutung sind, finden sich in der Abgabenordnung, im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Einkommensteuer- und Körperschaftssteuergesetz, im Gewerbesteuergesetz, im Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Handelsgesetz, im Haustürwiderrufsgesetz, in der Insolvenzordnung, im Produkthaftungsgesetz, im Verbraucherkreditgesetz sowie im Geldwäsche-Gesetz als jüngste Großtat der Justizbehörden.
„Geld zu waschen“ bedeutet Leasing dennoch nicht, sondern lediglich die geschickte Nutzung von IT- (und anderen) Produkten auf höchstem technischen Niveau, ohne sie dazu kaufen zu müssen. Dabei bietet Leasing eine Reihe von Vorteilen:
- Steuerersparnis, denn die vereinbarten Zahlungen („Leasingraten“) sind in voller Höhe absetzbar
- Schonung der Liquidität und der firmeneigenen Kreditlinie
- Investieren ohne Eigenkapitalbelastung
- Feste Kalkulationsgrundlage für das IT-Budget
- Optimierung der Bilanzkennzahlen (Eigenkapitalquote)
Um aber mit den Wettbewerbern in einem bestimmten Branchenumfeld Schritt halten zu können, ist die kontinuierliche Investition in Informationstechnologien entscheidend. Hier eröffnet IT-Leasing in größerem Umfang die Möglichkeit zu investieren und diesen Wissens- und Informations-Vorsprung durch einen stetigen Austausch alter gegen neueste Technologie langfristig zu sichern. Wichtig für den Anwender ist dabei, dass er sich Beratung angedeihen lässt und zwar bei der Systemplanung und Auswahl sowie bei der Beschaffung der IT-Produkte, bei Installation und – vor allem – bei Schulungen für Mitarbeiter und insbesondere Power-User.
Nicht vergessen sollte man auch Aspekte wie Garantie- und Reparaturservice, eventuell sogar Fernwartung, einen möglichen Vor-Ort-Service sowie den Hotline-Support für alle Mitarbeiter, die mit der IT-Anlage arbeiten. Zur Inventarisierung und für das Recycling von IT-Produkten sollte die Leasingfirma ebenfalls fertige Lösungen anbieten können, denn das spart neben Zeit auch noch eine Menge Geld.
Gerade unter steuerlichen und bilanzrechtlichen Aspekten sehr wichtig sind die kleinen Unterschiede, die sich hinter den Varianten „Finance Leasing“ und „Operating Leasing“ verbergen. Beim „Finance Leasing“ oder auf Deutsch Vollamortisations-Leasing wird davon ausgegangen, dass der Gesamtwert des Leasing-Objekts durch die bezahlten Raten getilgt wird. Das „Operating Leasing“ oder Teilamortisations-Leasing sieht dagegen vor, dass nur der Wertverlust des Leasing-Gegenstands über die Leasingdauer (zuzüglich Zinsen, Nebenkosten etc.) durch die bezahlten Raten abgedeckt wird. Beziehungsweise dass für eine gleich bleibende Leasing-Rate nach jeweils vereinbarter Nutzungsdauer eine modernere, leistungsfähigere Version des Leasinggegenstands zur Verfügung gestellt wird.
Für die Bilanzierung von Leasing-Produkten ist diese zweite Variante günstiger. Sie birgt zwar sehr kurze Leasing-Zyklen in sich, gibt aber das Verwertungsrisiko für die nach Vertragsende zurückgegebenen Leasingobjekte an die Leasing-Gesellschaft weiter. Denn: Sie haben die Wahl zwischen Rückgabe der Geräte ohne zusätzliche Kosten oder dem Kauf zum günstigen Preis (in der Regel 6 bis 10 Prozent des Anschaffungswertes).
Vorher aber müssen Sie sich von einem profilierten Leasing-Anbieter ein Angebot über die benötigte Hard- und Software erstellen lassen. Nach positiver Finanzierungsentscheidung liefert der Anbieter die Ware an den Kunden aus. Die Regulierung der Rechnungssumme übernimmt die jeweilige Leasingbank. Selbst Standardsoftware kann zu 100 Prozent per Leasing finanziert werden. Der Dienstleistungsanteil (Installation, Konfiguration) darf allerdings anteilig nicht höher als 20 Prozent liegen.
Juristisch ist Leasing die “Gebrauchsüberlassung eines Investitionsgutes auf Zeit gegen Entgelt“. Faktisch jedoch ist Leasing eine Alternative zur Eigenfinanzierung für Investitionen im IT-Bereich. Sprich: Man ist ohnehin immer auf dem neuesten technischen Stand, ohne dafür jedes Mal tief in die eigenen Tasche greifen zu müssen. Auch die lästige Abschreibung von Anlagegütern entfällt: Die Raten für das Leasing sind steuerlich voll und sofort absetzbar.